Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 154/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe kann Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Bei verschwiegener Ehe der Mutter kann der Lebensgefährte nicht wirksam die Vaterschaft anerkennen
- lto.de (Kurzinformation)
Namensrecht: Wer ist hier der Vater?
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Die Grenzen der Vaterschaftsanerkennung - Wenn die Kindsmutter ihre Ehe verschweigt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07
Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 154/18
Die gesetzlich nicht besonders geregelte Erteilung des Vornamens erfolgt in Ausübung der elterlichen Sorge formlos durch die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 05.12.2008 - 1 BvR 576/07). - OLG Rostock, 25.01.2008 - 6 W 3/08
Abstammungsrecht: Wirksamkeit der Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 154/18
Die Regelung des § 1598 Abs. 2 BGB, wonach eine Vaterschaftsanerkennung auch dann wirksam ist, wenn sie den Erfordernissen der §§ 1594 ff. BGB nicht entspricht, jedoch seit deren Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister fünf Jahre verstrichen sind, ist auf die Anerkennungssperre des § 1594 Abs. 2 BGB nicht anwendbar (so ausdrücklich OLG Rostock, Beschl. v. 25.01.2008 - 6 W 3/08, Nickel/Di Cato in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1598 Rn. 13). - BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16
Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 154/18
Der BGH hat das neue Eherecht dem BVerfG vorgelegt (BGH, Vorlagebeschl. v. 14.11.2018 - XII ZB 292/16). - OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 11 Wx 100/12
Abstammungsfeststellung: Verfahrensaussetzung beim Zusammentreffen von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 20 W 154/18
So ist ein Personenstandsverfahren nicht aus wichtigem Grund auszusetzen (§ 21 Abs. 1 Satz 1 FamFG) bis über eine Vaterschaftsanfechtungsklage entschieden ist (so auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04.2014 - 11 Wx 100/12).